Wie verwaltet der Pensionsfonds Metall OFP meine Zusatzpension und welche Garantien habe ich?

Der Pensionsplan beschreibt die Art und Weise, wie Ihre Zusatzpension vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet wird, sowie die Garantien, die vorgesehen sind.

Der Pensionsfonds Metall OFP verwaltet für den Altersversorgungsträger lediglich Pensionszusagen mit festen Beiträgen, die auch als Defined Contribution-(DC-)Pläne bezeichnet werden.

Pensionsplan 1 und Pensionsplan 2 sind Pensionszusagen mit festen Beiträgen sowie mit einer garantierten Rendite. Diese Pläne wurden am 31.12.2008 bzw. 31.12.2012 eingestellt. Pensionsplan 3 – der aktuelle Plan seit dem 01.01.2013 – ist eine Pensionszusage mit festen Beiträgen ohne garantierte Rendite.

Sowohl der eingestellte Plan 1, der eingestellte Plan 2 als auch der offene Plan 3 werden vom Pensionsfonds Metall OFP verwaltet.

Es wird zwischen Pensionszusagen mit festen Beiträgen mit garantierten Rendite und ohne garantierte Rendite unterschieden.

Feste Beiträge ohne garantierte Rendite

Pensionsplan 3 (= aktueller Plan seit dem 01.01.2013) ist eine Pensionszusage mit festen Beiträgen ohne garantierte Rendite.

Im Falle von festen Beiträgen ohne garantierte Rendite garantiert der Träger lediglich die Zahlung der Beiträge, nicht aber die Rendite oder den Betrag, der zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Zusatzpension ausgezahlt wird.

Wenn sich herausstellt, dass die Beiträge weniger als das gesetzliche Minimum eingebracht haben, können Sie bei der Auszahlung oder beim Austritt aus dem Sektor mit Übertragung der Versorgungsrücklage nur die gesetzliche Renditegarantie bzw. Mindestgarantie in Anspruch nehmen.

Feste Beiträge mit garantierter Rendite

Im Falle von festen Beiträgen mit Renditegarantie garantiert der Träger selbst eine Mindestrendite, unabhängig von der gesetzlichen Renditegarantie oder Mindestgarantie.

Für Plan 1 – vom 01.04.2000 bis zum 31.12.2008 – beträgt die garantierte Rendite 3,25 %.

Für Plan 2 – vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2012 – beträgt die garantierte Rendite 3,25 % bis zum 31.12.2015 und 1,75 % ab dem 01.01.2016.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung oder des Austritts aus dem Sektor mit Übertragung Ihrer Versorgungsrücklage erhalten Sie für diese Pläne immer den höheren der beiden Beträge.

 

ESG-Faktoren

Der Pensionsfonds Metall OFP verwaltet ein diversifiziertes Investitionsportfolio und berücksichtigt dabei Umwelt-, Klima-, soziale und Corporate-Governance-Faktoren, wie in der STATEMENT OF INVESTMENT PRINCIPLES PFM OFP („SIP“) festgelegt, wovon wir Ihnen auf einfache Anfrage eine Kopie zuschicken.